Alle Mitglieder der Grünen sind aufgerufen, an der Urabstimmung zur Änderung der Satzung und des Vielfaltsstatut teilzunehmen. Auch der Vorstand der Grünen in Meitingen empfiehlt vom Beteiligungsrecht Gebrauch zu machen, Alexander Yacine Ghoggal gibt Hilfestellung.
Die Unterlagen sowie die E-Mails mit den Hinweisen zur Teilnahme, sollten allen Mitgliedern inzwischen zugegangen sein. Sollten dennoch Fragen oder Probleme bestehen, stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.
Unser Ortsverbandssprecher Alexander Yacine Ghoggal, Jurist, hat sich die einzelnen Vorschläge des Bundesverbands angesehen und dazu intern eine Stellungnahme im Bezirksverband zur Verfügung gestellt. Diese Einschätzung möchten wir auch unseren Leserinnen und Lesern nicht vorenthalten:

Liebe Grüne,
da ich mehrfach Anfragen zur Urabstimmung erhalten habe, möchte ich in aller Kürze angeben, was ich zu den einzelnen vorgeschlagenen Satzungsänderungen denke. Legt gerne den Änderungstext daneben, während ihr meine Einschätzung liest. Den Änderungstext (nebst Begründung des Bundesverbands) findet ihr hier:
https://cms.gruene.de/uploads/assets/20260302_BuVoParteirat-Beschluss_Urabstimmungsantrag.pdf (extern, PDF)
Die derzeitige Satzung und das Vielfaltsstatut findet ihr hier:
https://cms.gruene.de/uploads/assets/Gruene_Regeln.pdf (extern, PDF)
Einleitung
Die Richtung der Satzungsänderungen ist aus meiner Sicht vor allem, dass eine Machtverschiebung in Richtung des Spitzenpersonals der Partei und Fraktionen, weg von BDK und Basis erfolgen soll. Manche der Änderungen sind aus meiner Sicht sinnvoll, sie straffen und modernisieren die Organisation der stark gewachsenen Partei, oft ist jedoch der Preis, dass faktisch immer mehr auch wichtige Dinge verstärkt dem unmittelbaren Zugriff der Basis entzogen werden. Ich treffe daher oftmals eine Abwägung zugunsten der Basis, andere Gewichtungen sind jedoch gut vertretbar.
1. Grundmandat
Derzeit sieht die Satzung vor, wenn ein KV nur eine Delegierte zum Parteitag entsenden darf und sich keine Frau findet, darf der KV niemanden als Delegierten entsenden. Die neue Regelung soll es, wie bei Wahllisten ermöglichen, dass auch Männer als Delegierte entsandt werden dürfen, wenn sich keine Frau findet. Dies gilt jedoch nur, wenn kein Frauenvotum sich dagegen ausspricht. Die Änderung wurde erforderlich, nachdem das Bundesschiedsgericht der Partei die alte Regelung für nichtig erklärte.
Die neue Regelung entspricht der Regelung in vielen anderen Bereichen der Partei und ist angesichts der Entscheidung des Bundesschiedsgerichts kaum vermeidbar.
2. Information zu Sonder-BDK
Die Satzung sagt nichts darüber aus, ob über die Initiative von Mitgliedern, KVs oder LVs, eine Bundesversammlung einzuberufen, informiert werden darf und soll. Die Satzungsänderung soll hierzu die Bundesgeschäftsführung verpflichten.
Ich halte das für eine gute Änderung, auch weil dies dabei auch verpflichtend gelten soll (keine Diskriminierung bestimmter Initiativen). Für mich ist jedoch unklar, ob man dann wirklich über jedes Mitglied, dass beginnt Unterschriften für die BDK zu sammeln wirklich informieren will oder dies auch erst vorsieht, wenn ein paar mehr Unterschriften beisammen sind.
3. Fristen
Die Satzung sieht derzeit vor, dass spätestens 6 Wochen vor der BDK alle Anträge dem Bundesvorstand vorliegen und umgehend online veröffentlicht werden und die Anträge spätestens 4 Wochen vor der BDK postalisch an die Kreisverbände verschickt werden müssen. Man will die Frist für Anträge auf 8 Wochen verlängern, ein Versand an die Kreisverbände soll es nicht mehr geben. Außerdem will der Bundesvorstand die Möglichkeit der Fristverkürzung im Falle einer außerordentlichen BDK.
Die Änderung ist sinnvoll. Angesichts der Onlineveröffentlichung ist ein postalischer Versand an die KVs unnötig, die längeren Fristen schaden nicht und verursachen weniger Hektik, auch wenn natürlich Topaktuelle Anträge noch seltener werden. Die Fristverkürzung muss sowieso angemessen sein im Falle der Verkürzung, gerade nicht willkürlich, daher spricht wenig gegen die Änderung.
4. Antragsrecht Ortsverbände
Die Satzung sieht derzeit ein Antragsrecht von Ortsmitgliederversammlungen vor, dieses soll ersatzlos gestrichen werden.
Ich lehne die Änderung ab, nach meiner Kenntnis sind nur ein geringer Bruchteil der Anträge solche aus Ortsmitgliederversammlungen und auch auf Ortsebene gibt es gute Ideen. Wenn man eine Entschlackung wünscht, sollte man einen anderen Weg gehen und nicht pauschal den Ortsmitgliederversammlungen absprechen, wichtige Anträge zu formulieren.
5. Mitgliederanträge
Derzeit braucht es (neben anderen Möglichkeiten) 50 Mitglieder um einen gemeinschaftlichen Antrag zur BDK zu stellen, geändert werden soll das in 0,05 % der Mitglieder der Partei. Das sind derzeit 92 Mitglieder (aufgerundet).
Im Ergebnis würde ich den Antrag mittragen, als man 50 in die Satzung geschrieben hat, war die Partei kleiner und das ist eine verhältnismäßige Änderung zur Reduktion der Anträge auf der BDK, um im Grunde wieder einen Zustand herzustellen, wie als die Partei noch kleiner war.
6. Mindestquorum bei Antragstellung
Derzeit ist für die Antragstellung keine Frauenquote vorgesehen, zukünftig soll eine Quote von 50 % für die Unterstützer*innen gelten.
Ich halte das für sinnvoll, damit durchweg in der Partei die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen gewährleistet ist.
7. Antragstellung
Derzeit gibt es keine Höchstgrenze von Anträgen, Änderungsanträgen etc. auf der BDK. Zukünftig soll die BDK das Recht haben, in ihrer Geschäftsordnung diesbezügliche Regelungen festzulegen. Bisher war das gesperrt, weil die satzungsmäßigen Rechte (Satzung als höchstes Gesetz der Partei) durch eine darunter liegende Geschäftsordnung nicht eingeschränkt werden können, wenn die Satzung dies nicht vorsieht.
Den vorliegenden Antrag lehne ich dennoch ab. Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll, dass man hier Grenzen einzieht, aber der Antrag ist mir zu pauschal, er schützt keine Minderheiten in der Partei und kann sogar großen Gruppen ohne inhaltliche Diskussion die Möglichkeit nehmen, dass ihre Anträge behandelt werden, solange die Mehrheit der BDK dafür ist. Um ordentlich über einen Antrag zu entscheiden, sollte man sich die Antragsteller zumindest einmal anhören. Dieser Antrag verschiebt letztlich die Macht zugunsten derjenigen, die die Tagesordnung setzen, Teil der Antragskommission sind oder besser Mehrheiten bündeln können bzw. besseren Zugang zu den Delegierten haben. Ich halte es für sinnvoll, hier Grenzen einzuziehen, diese sollten jedoch in der Satzung geregelt werden und nicht durch eine Mehrheit der BDK potenziell willkürlich gezogen werden können.
8. Antragskommission
Die Satzung sieht derzeit vor, dass die Antragskommission die Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit Antragsteller*innen usw. vorbereitet und Empfehlungen zum Abstimmungsverfahren abgeben kann. Zukünftig soll die Antragskommission viel mehr Macht bekommen: Sie muss zukünftig Empfehlungen im Umgang mit Anträgen abgeben. Zwar soll sie keine Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung des Antrags abgeben, sie darf jedoch empfehlen, dass ein Antrag z. B. vertagt wird oder nicht behandelt wird abgeben. Über die Empfehlung wird zwar auf der BDK zuerst abgestimmt, das kann aber auch so aussehen, dass die Antragskommission vorschlägt, Antrag XY4, ZO9, TG6 und RE4 wird empfohlen, diese nicht zu behandeln. Da kann man dann zwar diskutieren, aber die Realität wird sein, dass dann die BDK leichtfertig der Empfehlung folgen könnte. Die BDK kann dabei die Macht der Kommission durch Geschäftsordnung sehr weit auslegen.
Ich lehne die Änderung ab. Ich halte es für richtig, dass hier mehr Vorbereitung der BDK nötig ist, aber hier konzentriert sich zu viel Macht bei der Antragskommission, wodurch Anträge, die evtl. für einige essentiell sind, für die große Mehrheit jedoch nicht so wichtig sind, leicht untergehen können, obwohl sie grundsätzlich eine Mehrheit erhalten hätten, nur eben nicht als wichtig angesehen werden. Dies schwächt erneut Minderheiten. Zwar behält die BDK das Heft in der Hand, jedoch wird bei der Ausgestaltung oftmals die Empfehlung durchgewunken werden.
9. Mitgliederrat
Es soll ein Mitgliederrat eingeführt werden, der aus gelosten Mitgliedern besteht, wobei hier die praitätische Besetzung zu beachten ist, vieles soll jedoch in der Mitgliederratsordnung beschrieben werden, darunter die Art, wie gelost wird, welche Experten angehört werden, wie Material ausgewählt wird usw.
Ich halte die Idee für gut, die vorgeschlagene Umsetzung lehne ich jedoch ab. Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist dies potenziell mit der falschen Moderation, einseitigen Unterlagen etc. eine Möglichkeit des Bundesvorstands dem eigenen Wunschergebnis einer Diskussion mehr Legitimität zu verleihen, zumal das Gremium Antragsrecht auf der BDK hätte. Im Grunde kann der Mitgliederrat von den einzelnen Mitgliedern erst bei extrem hohem Quorum (5 % aller Mitglieder) beantragt werden, es ist daher mehr ein Instrument des Bundesvorstands als der Basis. Zudem kann Zufall für eine sehr einseitige Besetzung sorgen (Alter, Migrationshintergrund etc. spielen keine Rolle). Mit einer guten Konkretisierung, wie hier die Unabhängigkeit und Transparenz gewährleistet werden kann und bei einem sinnvollen Quorum, wäre ich dafür.
10. Länderrat/Parteirat
Der Parteirat (der bisher von der BDK gewählt wird) soll plötzlich vom Länderrat gewählt werden und verliert seine Basis.
Der Länderrat soll relativ im Verhältnis stärker aus großen Teilen des politischen Spitzenpersonals der Partei zusammensetzt werden, also Bundessprecher*innen, Fraktionsspitzen aus EU, Bund, Ländern, Spitze der Grünen Jugend, Oberbürgermeister*innen statt aus gewählten Delegierten, die zwar in der Gesamtzahl gleichbleiben, aber weniger Einfluss haben. Zudem kommen beratend hinzu (Vize-)Ministerpräsident*innen der Grünen, weitere Mitglieder des Bundesvorstands, der Bundesregierung (soweit Grüne) usw. Reduziert werden hingegen die Personen aus den Bundesarbeitsgemeinschaften. Das heißt, zwischen den BDKs wird das entscheidende Gremium zunehmend eine Runde der Spitzenvertreter*innen der Partei und man geht weiter weg vom fachlichen.
Der Parteirat soll aus 10 bis 14 Mitgliedern bestehen, wobei die knappe Mehrheit zukünftig aus Bundestagsfraktionsprecher*innen, Bundesratsmitgliedern, Mitgliedern der Bundesregierung, Spitze der Grünen der Europäischen Fraktion etc. bestehen dürfte (soweit vorhanden), daher erneut aus Spitzenpersonal der Partei. Der Parteirat soll die Parteispitze beraten.
Ich lehne die Änderung ab, da der Einfluss der Grünenspitze damit erweitert und der Einfluss der BDK und der Basis weiter zurückgedrängt wird.
11. Generalsekretär*in
Der*die politische Geschäftsführer*in soll zukünftig Generalsekretär*in heißen.
Mir ist egal, wie sich das Amt nennt, richtig ist, dass Generalsekretär*in weniger Erklärungsbedürftig sein dürfte, bin daher für den Antrag.
12. Bundesvorstandswahl
Zukünftig müssen Personen, die als Bundesvorstand antreten wollen zuvor das Votum von drei KV-Mitgliederversammlungen, eines Landesvorstands oder 10 % der Delegierten haben.
Ich bin für den Antrag. Eine Person die für den Bundesvorstand kandidiert und so wenig Rückhalt in der Partei hat, dass sie die Anforderungen nicht erfüllt, dürfte eher nicht gewählt werden und daher wertvolle Zeit auf dem Parteitag kosten. Ob die Hürde evtl. zu hoch ist, darüber lässt sich natürlich streiten. Zudem halte ich es für sinnvoll, wenn eine Person zumindest irgendwo bekannt ist, um sich mit der Person auseinanderzusetzen. Dadurch wird eine spontane Bewerbung jedoch schwierig, was natürlich Minderheiten schwächen kann.
13. Trennung von Amt und Mandat I
Die Satzung sieht vor, dass der Bundesvorstand höchstens zu einem Drittel aus Abgeordneten bestehen darf. Zukünftig will man, dass bis zur Hälfte der Mitglieder Abgeordnete sein dürfen.
Ich lehne die Änderung ab, ich halte die Trennung von Amt und Mandat für essentiell. Der Großteil des Bundesvorstands sollte aus Personen bestehen, die sich um die Partei, statt um ihr Mandat kümmern. Ich glaube auch, dass wir damit in der Vergangenheit gut gefahren sind.
14. Trennung von Amt und Mandat II
Der Vorschlag sieht vor, dass nicht mehr als zwei Mitglieder des Bundestags im Vorstand sein dürfen, damit will verhindern, dass ansonsten bei hälftiger Besetzung durch Abgeordnete bis zu drei Mitglieder des Bundestags im Bundestag sein können.
Die Änderung für sich macht keinen Sinn, wenn man sie nicht mit dem Antrag darüber kombiniert abstimmt. Stimmt man für obige Änderung, ist diese Änderung sinnvoll, ansonsten würde ich jedoch den Antrag ablehnen, wie auch den Antrag unter Ziff. 13.
15. Transparenzpflichten
Der erste von den beiden Anträgen ist extrem unklar und scheint Ergebnis eines Redaktionsfehlers zu sein.
Beschrieben wird, dass gewisse Prinzipien bei Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht bei Mandats- und Amtsträgern zusätzlich über eine vom Länderrat (vgl. o.) ausgearbeitete Ausführungsbestimmung für Bundes- und Europaebene geregelt werden soll. Dies soll jedoch § 7 Abs. 3 der Satzung ersetzen?, die jedoch die Mandatsträgerbeiträge etc. regelt. Durch diese Änderung, müssten dann beispielsweise Bundestagsabgeordnete keine Beiträge mehr zahlen. Ich glaube nicht, dass das gewünscht ist, ich vermute daher einen Fehler.
In der Form würde ich es ablehnen. Aber auch die Bestimmung der Ausführungsbestimmungen über den im Länderrat stark vertretenen Parteispitzenpersonal halte ich zumindest für heikel, jedoch grundsätzlich eine nähere Bestimmung für sinnvoll.
Der zweite Antrag sieht vor, dass man nicht erst in der Bundesversammlung als Vorstandskandidat bezahlte Tätigkeiten offenlegt, sondern schon mit der schriftlichen Bewerbung und dabei auch öffentlich und noch weitgehender als zuvor (wobei der Länderrat näheres bestimmen soll).
Ich begrüße die Änderung und bin dafür, diese Transparenzregelung ist wichtig.
16. Änderung des Vielfaltsstatuts
Das Vielfaltsstatut soll soweit geändert werden, dass anstatt der bisherigen geforderten Evaluierung, nun auf Grundlage der inzwischen offenbar vorgenommenen Evaluierung messbare Zwischenziele und Maßnahmen zur politischen Teilhabe diskriminierter oder benachteiligter Gruppen konkret erarbeitet werden sollen.
Ich bin für die Änderung, weil die alte Regelung nach der Evaluation veraltet ist und die Evaluation zu Fördermaßnahmen führen sollte.
Für Rückfragen stehe ich euch gern zur Verfügung.
Alexander Yacine Ghoggal
Sprecher – Bündnis 90/Die Grünen Meitingen
